Einen Energieausweis benötigen Eigentümer eines Hauses, wenn sie ihr Gebäude verkaufen, verpachten oder neu vermieten wollen. Sie sind dann verpflichtet dem Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Nachfrage zugänglich zu machen.
Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 sind Energieausweise seit dem 01. Juli 2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude seit dem 01. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude, also Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung begann die Verpflichtung zu Energieausweisen ab dem 01. Juli 2009.
Der Bedarfsausweis weist die energetische Qualität eines Gebäudes, auf der Basis einer technischen Analyse aus. Dabei werden der bauliche Zustand der Gebäudehülle (z.B. Wände, Dach, Fenster, Türen und Kellerdecke) und die Qualität der Heizungsanlage unter die Lupe genommen. Dieser Ausweistyp ist Nutzer unabhängig.
(bei der Datenaufnahme vor Ort, wird von uns auch gleich qualifiziert erfasst, welche Modernisierungsvorschläge für diese Immobilie, im Ausweis sinnvollerweise anzugeben sind).
In vielen Fällen empfiehlt sich der bedarfsbasierte Energieausweis, da er vom Nutzerverhalten und Witterungsbedingungen unabhängige Ergebnisse liefert.
Der Verbrauchsausweis weist auf das individuelle Heizverhalten der Gebäudenutzer hin.
Das heißt er ist immer stark von individuellen Nutzerverhalten der Bewohner abhängig. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen (mind. der letzten 3 Jahre), evtl. zusätzlicher Heizquellen, Standortklima der Immobilie und der Gebäudenutzfläche.
Grundsätzlich herrscht Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweistypen.
Der Bedarfsausweis ist jedoch zwingend vorgeschrieben bei Gebäuden deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die dabei weniger als 5 Wohneinheiten besitzen.