13. Januar 2024
Wärmepumpen im Altbau
Heizungstausch Schritt für Schritt erklärt
Volker Butzbach, Bonner Energie Agentur
10. Februar 2024
Umbau, Ausbau, Umnutzung
Chancen für Altbauten
Grotegut Architekten, Bonn
Schauen Sie immer wieder einmal nach unter
www.bonner-energie-agentur.de / termine
Sie suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater/eine fachlich qualifizierte Energieberaterin unter www.energie-effizienz-experten.de. (Seite des Bundes)
Nach Information durch eine Kundin und Rücksprache mit dem BAFA wurde uns mitgeteilt, dass zur Zeit verstärkt betrügerische Energieberatungsdienstleistungen angeboten werden. Dabei wird oft mit Zeitdruck der Kundes zu einem Vetragsabschluss gedrängt. (z.B.: wenn Sie heute noch den Antrag beim BAFA einreichen, ist die Förderung noch möglich). Seien Sie bei solchen Angeboten vorsichtig.
Bundesweit sind Energieberater*innen in der "Energie-Effizienz-Expertenliste", der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), gelistet. Hier finden Sie für die verschiedenen Programme entsprechende Ansprechpartner-
Mitten in der Sommerpause und Ferienzeit mit sofortiger Wirkung
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG ändert sich nichts.
Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze hier. (Quelle Internetseite der BAFA)
Hier werden wir den Klimapaten mit seinen „Errungenschaften“ vorstellen (Haus aus den 50er Jahren, seit 1989 u. a. Dämmung für mehr Energieeffizienz, Solarthermie, PV, zusätzlich „Balkon-Kraftwerk“, Absicherung gegen Stromausfälle aus dem Netz, E-Auto).
Mit dem KlimaPaten-Rat, der seit Herbst 2023 neu besetzt, wurde abgestimmt, wer von unseren Mitgliedern in diesem Jahr die Rolle des „Fackelträgers“ wahrnehmen soll.
Die Bundesförderprogramme für die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude (EBW und EBN) werden aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist ein sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nötig. Dies hat Auswirkungen auf die Zusage von Fördermitteln sowie ggfs. auch den Zeitpunkt der Auszahlung bereits durch Zuwendungsbescheid zugesagter Fördermittel.
Sobald neue Mittel für die Bundesförderprogramme für Energieberatung zugewiesen werden, kann die Erteilung von Zuwendungsbescheiden wieder aufgenommen werden.
Bis dahin kann es zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung kommen.
Alle bereits durch erteilte Zuwendungsbescheide eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt.
(Auszug: Darstellung des Bundesamts 28.03.2024)
Quelle und weitere Informationen: www.bafa.de
HEIZUNG
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 beträgt:
Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (bspw. Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen.
Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit folgendem Grundfördersatz gefördert:
GEBÄUDEHÜLLE
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
WAS WIRD AUS GAS- ODER ÖLHEIZUNGEN?
Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden.
Das gilt auch, wenn sie kaputtgehen und sich noch reparieren
lassen. Ist keine Reparatur möglich, kann in Abstimmung mit der
kommunalen Wärmeplanung (bis Mitte 2026 beziehungsweise
2028) weiterhin auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.
Allerdings muss diese ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuer-
baren Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen. Diese
Brennstoffe sind jedoch mit erheblichen Preisrisiken verbunden,
da sie nur begrenzt verfügbar sind.
Wichtig: In besonderen Härtefällen können Eigentümerinnen und
Eigentümer von den Anforderungen des GEG befreit werden.
Neben den Vorgaben für Erneuerbare Wärme und Heiztechnik
regelt das GEG, welche Energiestandards für neue Dächer,
Fenster oder gedämmte Wände gelten: für ein energieeffizientes
Zuhause – sowohl im Neubau als auch bei Bestandsgebäuden.
Für die Förderung von Heizungssanierungen mit Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien ist im Jahr 2024 eine schrittweise Wiederaufnahme geplant.
Heizungsförderung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab Ende Februar 2024
Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser ab Ende April 2024
Heizungsförderung für Investoren/Vermieter ab Ende Juli 2024
Im Moment können jedoch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden.
Über eine Wiederaufnahme der energetsischen Sanierungen an der Gebäudehülle ist noch nichts bekannt.
Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW).
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen
und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien spätestens ab
2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.
Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand überfordert wird, gibt es ausreichende Übergangsfristen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 % (30 % Grundförderung für alle,
plus für selbstnutzende Eigentümer ggf. 30 % einkommensabhängiger Bonus sowie ggf. 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus; max. Förderung auf 70 % begrenzt). Es gibt Anpassungen bei den förderfähigen
Kosten.
Neu erhältlich ist ein – ggf. zinsverbilligter – Ergänzungskredit für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Die bisherige Zuschussförderung energetischer Sanierungsschritte in den BEG-Einzelmaßnahmen sowie das Angebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf
Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Niveau bleiben erhalten.
Quelle: Energie Effizienz Experten Liste
Weitere Informationen unter www.energiewechsel.de/geg
(Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Die KfW fördert Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
und ein Elektroauto besitzenEigentum oder Leasing oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto
bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienstwagen sind nicht förderfähig.
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Vorteil: Das Elektroauto kann überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben und damit das Stromnetz entlasten.
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.
Auszug Richtliniefür die Bundesförderung für„Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31. Mai 2023:
Den Antrag stellt der Beratungsempfänger; er kann sich unter Erteilung einer Vollmacht durch den Energieberater vertreten lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine WEG vertreten durch einen Verwalter oder einen Beirat handelt.
Das wird auch bedeuten, dass der Beratungsempfänger den kompletten ISFP bezahlt und den Bundesanteil erst nach Abschluss vom BAFA ausgezahlt bekommt.
Bürger*innen, die eine Photovoltaik Anlage auf ihr Haus in Rheinbach installieren, können mit 1.000 € unterstützt werden. Es gilt dabei:
Quelle: www.rheinbach.de
Sobald die nötigen Informationen vorliegen erfahren Sie hier die Auswirkungen auf Neubau und Sanierung.
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) nach 2 Monaten schon wieder geschlossen. Der begünstigte Kredit ist weiterhin möglich. Wer Interesse an dem Programm hat den KfW Newsletter abbonieren.
KFW (Keine reinen Zuschüsse mehr für die Sanierung zum Effizienzhaus / bei der Sanierung zum Effizienhaus entfällt der ISFP-Bonus)
Wohngebäude – Zuschuss (461) |
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Wohngebäude – Kredit (261) | |||
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Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt. |
Effizienzgebäude-Stufen in der Sanierung:
Standard | Boni | Max. | ||||
Systemische Maßnahmen Sanierung Kredit |
Tilgungszuschuss | Zinsvergünstigung max. | EE | NH (nur NWG) | Worst Performing Building (ab 22.09.) | Max. Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|---|
EH/EG Denkmal | 5% | 15% | 5% | 5% | - | 25% |
EH 85 | 5% | 15% | 5% | 5% | - | 25% |
EH/EG 70 | 10% | 15% | 5% | 5% | - | 30% |
EH/EG 55 | 15% | 15% | 5% | 5% | 5% | 40% |
EH/EG 40 | 20% | 15% | 5% | 5% | 5% | 45% |
Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.
Die Fördersätze bleiben weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelmaßnahmen z.B. zwischen bis zu 20 % bei Biomasseanlage mit Heizungs-Tausch-Bonus und bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus.
Neue Fördersätze (für Anträge ab 15.08.2022)
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP-Bonus | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärme-pumpen Bonus | Max. Fördersatz | Fach- planung |
---|---|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 25 % | 25 % | 50 % | |||
Biomasse | 10 % | 10 % | 20 % | |||
Wärmepumpe | 25 % | 10 % | 5 % | 40 % | ||
Innovative Heizungstechnik | 25 % | 10 % | 35 % | |||
EE-Hybrid ohne Biomasseheizung |
25 % | 10 % | 5 % | 40 % | ||
EE-Hybrid mit Biomasseheizung |
20 % | 10 % | 5 % | 35 % | ||
Wärmenetzanschluss | 25 % | 10 % | 35 % | |||
Gebäudenetzanschluss | 25 % | 10 % | 35 % | |||
Gebäudenetz Errichtung/ Erweiterung |
25 % | 25 % | ||||
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 20 % | |||
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | 20 % | |||
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | 20 % |
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:
Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur
Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschussportal unbedingt, bevor Sie mit den
Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht
aufgebraucht sind.
Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) finden Sie auf der Seite der
KfW.
Auszüge aus der Laudatio zur Klimapatin des Jahre
(Klicken Sie für zusätzliche Information / Sanierung in Rheinbach)
Zu den Einzelmaßnahmen am und im Haus gehören vor allem
Zur weiteren Einsparung fossiler Energien und Nutzung des selbst erzeugten Stroms ist die Anschaffung eines E-Autos der nächste Schritt.
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr.
Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können Sie wieder Anträge für die Neubauförderung stellen. Diese Antragsmöglichkeit wird sich auf die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus werden nicht mehr möglich sein.
(Quelle: Internetseite der KfW)
Die Höhe des Tilgungszuschusses soll betragen:
• EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungszuschuss von max. 150.000 € Kreditbetrag, also bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit
•EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungszuschuss von max. 150.000 € Kreditbetrag, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
• EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungszuschuss von max. 150.000 € Kreditbetrag, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
Quelle: Der Energieberater 4/22
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Ab sofort können Sie wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten werden wir Sie auf dieser Seite informieren. Wir sind dazu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. (Quelle Internetseite der KfW)
Text Internetseite der KfW
Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann sind Sie vom Antragsstopp nicht betroffen.
Das Effizienzhaus/-gebäude 55 am Markt als Neubaustandard weitgehend durchgesetzt. Aufgrund steigender Kosten für fossile Brennstoffe und den technologischen Weiterentwicklungen ändert sich die Wirtschaftlichkeit von Neubauten in Bezug auf den angestrebten energetischen Standard.
Das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 stellt deshalb mittlerweile in vielen Fällen die wirtschaftlichste Art des Neubaus dar und wird auf dem Markt oft als „unterster“ Standard angeboten.
Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards:
nicht mehr angeboten und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.
Informationen finden Sie: www.deutschland-machts-effizient.de
Die Gewährung der Austauschprämie für Ölheizungen setzt voraus, dass die auszutauschende Ölheizung nachweislich entsorgt wird.
Wird eine mit Öl betriebene Heizungsanlage ausgetauscht, wird ein Bonus von zehn Prozentpunkten auf den Fördersatz der zu errichtenden Anlage gewährt.
In der Fachunternehmererklärung (Zuschussförderung beim BAFA) ist zu bestätigen, dass alle vorhandenen Ölheizungen nach Antragsstellung fachgerecht demontiert und entsorgt wurden.
Als Nachweis ist die Entsorgung mit Rechnung und Entsorgungsnachweis zu belegen.
Mit der Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (Kreditförderung bei der KfW) muss beim Antragstellenden ein Nachweis über die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Ölheizung vorliegen. Als Nachweis ist die Entsorgung mit Rechnung und Entsorgungsnachweis zu belegen.
Unser Dank und unsere Achtung gilt allen Helfern, die so selbstlos mit angepackt haben. In der Liste haben wir bestimmt jemanden vergessen, aber DANKE an: die Familie, die Nachbarn, die Freunde, die Rettungskräfte, die Bundeswehr, die Straßenreinigung, die lokalen Firmen die einfach mit ihren Fahrzeugen abgeräumt haben, die Leute die Strom, Telekom etc. wieder ans laufen gebracht haben, die vielen Freiwilligen die überall mit angepackt haben......... VON HERZEN VIELEN DANK!
Nachdem es recht lange gedauert hat, bis allgemein in Rheinbach die Infrastruktur wieder hergestellt war (Teile der Stadt haben leider bis heute nur eingeschränkt Strom oder Festnetztelefon), konnten wir uns endlich wieder mit dem Büro einrichten.
Dabei sind wir noch in Ausweichräumen und das wird wohl auch bis weit in das Jahr 2022 so bleiben.
Das Büro ist im Moment noch nicht arbeitsfähig, die Räume waren überflutet, die Kommunikation und Infrastruktur in Rheinbach ist noch nicht intakt.
Wir hoffen ab Mitte bis Ende der 29.Kalenderwoche wieder telefonisch erreichbar zu sein und auf Mails antworten zu können. Wir bitten um Ihre Verständnis.
Beispieltext:
Wurde bereits ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses iSFP, dann erhöht sich der für diese Maßnahme in der BEG EM vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
Daher können ab sofort keine Anträge mehr im Investitionszuschuss Barrierereduzierung gestellt werden.
Eine Förderung können Sie erst im Jahr 2022 wieder beantragen. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Wir werden Sie auf unserer Internetseite www.kfw.de/455-B oder in unserem Newsletter zeitnah unterrichten, sobald uns Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wird die
Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der
KfW – in einem optimierten Förderangebot bündeln. Am 1. Januar 2021 startet beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuschussförderung von energetischen Einzelmaßnahmen im
Rahmen der BEG (BEG EM).
In diesem Zusammenhang gibt es ebenfalls zum 1. Januar 2021 Änderungen in den bei der KfW laufenden Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“:
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430): Ab 2021 sind nur Sanierungen zum Effizienzhaus im Programm 430 förderfähig. Das Beantragen einer Förderung für Einzelmaßnahmen
im Programm 430 ist nur noch bis zum 31.12.2020 möglich. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie Anträge für die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen beim BAFA in der neuen BEG EM.
Bitte beachten Sie: Eine Zusage für Einzelmaßnahmen im Programm 430 ist ab dem 01.01.2021 auch mit einer alten, noch gültigen „Bestätigungen zum Antrag (BzA)“ nicht mehr möglich.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431): Die Förderung von energetischen Fachplanungen und Baubegleitungen im Programm 431 ist weiterhin nur möglich, wenn
gleichzeitig eine Basisförderung aus einem der folgenden Programme in Anspruch genommen wird:
Nicht möglich ist die Kombination des Baubegleitungszuschusses (431) mit einem Zuschuss für
energetische Einzelmaßnahmen aus der BEG EM vom BAFA. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, beim BAFA die Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls fördern zu lassen.
Zudem wird (wie im Infoletter vom 13.10.2020 angekündigt) für den Baubegleitungszuschuss (431) die Vorhabensdefinition hinsichtlich des Umgangs mit dem Neubau oder der Sanierung mehrerer Gebäude im
Rahmen eines Gesamtprojektes nun auch im Merkblatt konkretisiert.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167): Ab dem 1. Januar 2021 kann der Ergänzungskredit in gewohnter Weise für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in
Anspruch genommen werden, welche nun (neu) die technischen Anforderungen der BEG EM erfüllen.
Hinzu kommen verschiedene redaktionelle Anpassungen oder Klarstellungen in den Merkblättern der einzelnen Programme, insbesondere bei den Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen.
Die neuen Merkblätter werden am 01. Januar 2021 veröffentlicht, sind aber bereits jetzt vorab im KfW-Partnerprotal zu finden.
(Quellle: Newsletter Energie-Effizienz Experten)
Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander
Generell gilt: Schützen Sie sich und andere!
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitlische Aufklärung
Der „Tag der Architektur“ findet auch in diesem Jahr statt, allerdings Corona-bedingt ausschließlich auf digitalen bzw. medial vermittelten Wegen. Unsere Hoffnung, das Architekturfest am 20. und
21. Juni auch 2020 mit Einladungen zu Vor-Ort-Besuchen durchführen zu können, hat sich leider nicht erfüllt. Um den Corona-Schutzbestimmungen gerecht zu werden und insgesamt dazu beizutragen,
mögliche Infektionsrisiken zu vermeiden, hat sich die Architektenkammer schweren Herzens kurzfristig dazu entschlossen, die Besichtigungstermine vollständig absagen.
Natürlch ist es möglich, die Häuser vom öffentlichen Straßenraum aus zu betrachten. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass wir aus genannten Gründen nicht für Sie in gewohnter Weise vor Ort sein
werden. Wir laden Sie stattdessen dazu ein, sich auf unserer Homepage ein Bild von der Projekten zu machen.
Haus Grotegut Architekten (weitere Informationen unter www.aknw.de oder www.grotegut.de)
Ganz leise hat der kleine Wagen die 100.000 Kilometer überschritten
Auch wenn der Strom noch "aus der Steckdose" genommen wurde, konnte gegenüber einem herkömmlichen PKW über 3 Tonnen CO2 eingespart werden.
(Lokal wird sogar kein CO2 frei, die Feinstaubbelastung nimmt ab und die Lärmberlästigung ist deutlich geringer). In einem weiteren Schritt soll der Strom noch selbst erzeugt werden, das Thema geht weiter.
Die KfW erhöht die Tilgungszuschüsse bei der Sanierung von Wohngebäuden um 12,5 Prozentpunkte und die Investitionszuschüsse um 10,0 Prozentpunkte. Die Tilgungszuschüsse für den Neubau von Wohngebäuden werden ebenfalls um 10,0 Prozentpunkte erhöht.
Energieeffizient Bauen und Sanieren (151, 153, 430). E
rhöhung der Förderhöchstbeträge für Wohngebäude zum 24.01.2020
Die KfW erhöht die Förderhöchstbeträge für KfW-Effizienzhäuser auf 120.000 EUR pro Wohneinheit.
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
Maßnahme | Investitionszuschuss in % | geförderte Kosten je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro | maximal 10.000 Euro |
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.
Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.
Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
---|---|---|
Einzelmaßnahmen | 20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 10.000 Euro |
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.
Nicht mehr gefördert werden:
Maßnahme | KfW-Förderung entfällt für: |
---|---|
Einzelmaßnahme | Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien |
Maßnahmenpaket | Heizungspaket, Lüftungspaket |
Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Bei (überwiegend) wohnwirtschaftlicher Nutzung dieser Gebäude muss mindestens eine Wohnung vom Investor/Eigentümer selbst genutzt werden.
Der Erwerb von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz sowie die Verbesserung der Außenanlagen sind nicht förderfähig.
Die Finanzierung von Umschuldungen ist nicht möglich.
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Höhe und Art der Sicherheiten werden zwischen Hausbank und Antragsteller vereinbart.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Kosten der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme nicht übersteigen.
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In diesem Jahr stehen vormittags ab 10 Uhr Vorträge zu Klima- und Energiethemen im Ratssaal der Stadt Rheinbach (Glasmuseum, Himmeroder Hof) sowie nachmittags ab 14 Uhr Besichtigungen und Gesprächskreise in der gesamten Region auf dem Programm.
Aufgrund einer Zusammenarbeit mit dem Naturparkzentrum im Himmeroder Hof, kann außerdem eine Naturwerkstatt für Kinder angeboten werden. Bestandteil der Veranstaltung ist außerdem eine Ausstellung verschiedener Elektroautos.
Die Naturwerkstatt mit dem Thema „Das Klima – und Du?“ findet im Naturparkzentrum im Himmeroder Hof (neben dem Glasmuseum) statt. Sie beginnt um 10 Uhr und ist für Kinder bis 12 Jahre geeignet. Um Anmeldung unter Telefon 02226-2343 wird gebeten.
Die Ausstellung der Elektroautos, die von den sechs Kommunen der Klimaregion Rhein-Voreifel sowie von Mitgliedern des Klimapatennetzwerks zur Verfügung gestellt werden, beginnt ab 12.30 Uhr vor dem Himmeroder Hof. Teilweise werden auch Probefahrten möglich sein.